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Preise und Leistungen

Alle Informationen zum Thema finden sie unter dem jeweiligen Reiter

Bitte beachten Sie, dass im Bereich Heilmittel, zu dem auch die Physiotherapie zählt, weiterhin eine Rezeptgebühr besteht. Hierbei handelt es sich nicht um eine Praxisgebühr. Diese Rezeptgebühr ist gesetzlich geregelt und wird für Heilmittelverordnungen berechnet. Diese Rezeptgebühr besteht trotz Abschaffung der Praxisgebühr weiterhin und ist im Sozialgesetzbuch V geregelt

§ 32 Abs. 2, § 61 Satz 3 SGB V
 
Die Zuzahlung bei Heilmitteln besteht aus 10 % des Leistungswertes + 10 Euro. Aufgrund der Zuzahlungs-Grundpauschale von 10 Euro entsteht oft der falsche Vergleich mit der ehemaligen Praxisgebühr. De facto handelt es sich aber um zwei komplett unterschiedliche Gebühren.

Für Privatpatienten gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen. Das bedeutet, dass bei privater Behandlung die Höhe der Vergütung für krankengymnastische Leistungen individuell vereinbart werden kann.
Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang, ob und in welcher Höhe einen Ersatzanspruch gegen ein Krankenversicherungsunternehmen und / oder Beihilfestelle besteht.
Wenn Krankenversicherungsunternehmen bzw. Beihilfestellen Höchstbeträge festgelegt haben, so betreffen diese nicht das private Rechtsverhältnis zwischen dem Patienten und dem Physiotherapeuten. Die Krankengymnastikpraxis ist in Ihrer Preisgestaltung weder an die Höchstsätze noch an eine andere Gebührenordnung gebunden.
Die gesetzlichen Krankenversicherer haben zum 01.01.2024 die Vergütungen der Behandlungen um 6,5 % angehoben. Daher mussten wir unsere Sätze dementsprechend anpassen. Bitte informieren Sie sich vor Beginn Ihrer Behandlung über die zu erwartenden Kosten für Ihre Verordnung. Einen Kostenvoranschlag kann Ihnen durch unsere Rezeption gerne ausgehändigt werden. Eine nachträgliche Änderung der Rechnung ist nicht möglich.
Hier klicken für die Preisliste als PDF.
Sollten Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie diesen 24 Stunden vorher abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine die nicht neu belegt werden können, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.

Beihilfeberechtigte oder PBK A Versicherte können nur wie Privatpatienten behandelt werden. Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es dabei ohne Belang, ob und in welcher Höhe ein Ersatzanspruch gegen eine Beihilfestelle besteht.
Festgelegte Höchstbeträge betreffen nicht das private Rechtsverhältnis zwischen dem Patienten und dem Physiotherapeuten. Die Praxis ist in Ihrer Preisgestaltung weder an Höchstsätze noch an andere Gebührenordnungen gebunden.
Die gesetzlichen Krankenversicherer haben zum 01.01.2024 die Vergütungen der Behandlungen um 6,5 % angehoben. Daher mussten wir unsere Sätze dementsprechend anpassen. Bitte informieren Sie sich vor Beginn Ihrer Behandlung über die zu erwartenden Kosten für Ihre Verordnung. Einen Kostenvoranschlag kann Ihnen durch unsere Rezeption gerne ausgehändigt werden. Eine nachträgliche Änderung der Rechnung ist nicht möglich.
Hier klicken für die Preisliste als PDF.
Sollten Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie diesen 24 Stunden vorher abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine die nicht neu belegt werden können, müssen wir Ihnen leider privat in Rechnung stellen.

Sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für Privatpatienten gilt momentan in Deutschland, dass Physiotherapie grundsätzlich nur ausgeführt werden darf, wenn es ärztlich verordnet wurde. Der Arzt entscheidet also, ob Behandlungsbedarf besteht.
Es gibt allerdings zwei Ausnahmen:
1. Sollte das Behandlungsbudget des Arztes erschöpft sein oder Sie nach Abschluss einer Behandlungsserie weitere (Folge-)Anwendungen wünschen, so können Sie sich von einem Arzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Mit dieser Bescheinigung schließt der Arzt Kontraindikationen aus und genehmigt somit eine weitere private Behandlung.
2. Sie können sich alternativ auch direkt, oder nach bereits abgeschlossener Verordnung, von einem „Heilpraktiker der Physiotherapie“ die notwendige Therapie empfehlen lassen. Hierfür steht Ihnen unsere sektoralen Heilpraktiker gerne zur Verfügung. Nach einem ersten Termin kann der weitere Behandlungsbedarf festgestellt und eine Verordnung ausgestellt werden. Bitte beachten Sie allerdings, dass ihre gesetzliche und private Krankenkasse die Behandlung nur teilweise oder gar nicht erstattet und Sie die Therapie gegebenenfalls komplett selbst zahlen müssen. Ob Ihre Krankenkasse einen Teil der auftretenden Kosten erstattet, klären Sie bitte im Vorfeld mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter ab. Eine weitere Möglichkeit der teilweisen Kostenübernahme (bis zu 80 %) kann die Zusatzversicherung darstellen. Hierbei ist es wichtig, dass Ihre Versicherung den Bereich "Heilpraktik" mit einschließt..
Hier klicken für Selbstzahler und Heilpraktiker Erstkontakt Preise.
Sollten Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie diesen 24 Stunden vorher abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine die nicht neu belegt werden können, müssen wir Ihnen leider privat in Rechnung stellen.

Die gerätegestützte Krankengymnastik (KGG) ist ein medizinisches Training. Diese Therapieform ist ein zusätzlich wichtiges Element in der Rehabilitation nach Operationen, Knochenbrüchen oder Gelenkverletzungen, kann aber auch in der Prävention von Verschleiß- und Rückenerkrankungen eingesetzt werden.
Unsere speziell ausgebildeten Physiotherapeuten erarbeiten einen auf Sie angepassten individuellen Trainingsplan. Ein Training dauert 60 Minuten und wird in kleinen Gruppen mit max. 3 Teilnehmern durchgeführt.
Für den Flyer mit Preisen bitte hier klicken.

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